Investieren28. Sept. 20268 Min. Lesezeitaktualisiert am 29. Sept. 2026

ETF-Steuern in Deutschland 2026: was der Staat sich nimmt, auf einer Seite

Abgeltungsteuer, Teilfreistellung, Vorabpauschale, Sparerpauschbetrag: ETF-Steuern 2026 ohne Behördendeutsch. Mit zwei Beispielen zum Nachrechnen.

Bist du hier richtig?#

Auf dieser Seite geht es um ein Land: Deutschland. ETF-Steuern sind dort nicht schwer. Sie sind öde, und das ist schlimmer. Das Gesetz versteckt das hinter Wörtern wie Vorabpauschale, damit du jemanden fürs Erklären bezahlst. Lass es. Du brauchst fünf Zahlen und eine Formel.

Du bist in Deutschland steuerlich ansässig und hast ETFs in einem privaten Depot bei einer deutschen Bank oder einem deutschen Broker? Dann ja. Alle Zahlen gelten für das Steuerjahr 2026.

Broker im Ausland? Gleiche Regeln, nur führt dann niemand die Steuer für dich ab. Du darfst die Arbeit des Staates selbst erledigen und alles in der Steuererklärung angeben. Glückwunsch.

Nicht in Deutschland? Dann ist diese Seite ein Rechenbeispiel, nicht dein Regelwerk. Die Fragen sind in jedem Land dieselben, auch in Österreich und der Schweiz: Wie hoch ist die Steuer auf Kapitalerträge, gibt es einen jährlichen Freibetrag, werden thesaurierende Fonds schon besteuert, während du sie hältst, oder erst beim Verkauf, und führt dein Broker die Steuer ab oder gibst du alles selbst an? Die Antworten hat die Steuerbehörde deines Landes. Das allgemeine Setup steht in Investieren in Europa.

Die fünf Zahlen, die du brauchst#

PostenWert 2026Wo es steht
Abgeltungsteuer25 %§ 32d EStG
Solidaritätszuschlag5,5 % der Steuer§ 4 SolzG
Sparerpauschbetrag1.000 €, Paare 2.000 €§ 20 Abs. 9 EStG
Teilfreistellung, Aktienfonds30 %§ 20 InvStG
Basiszins für die Vorabpauschale3,20 %BMF, 13. Januar 2026

25 % plus 5,5 % von 25 % ergibt 26,375 %. Drei Nachkommastellen. Würde der Staat dein Geld so genau ausgeben, wie er es einsammelt, wäre dieser Blog deutlich kürzer.

Kirchenmitglieder zahlen zusätzlich Kirchensteuer: 8 % der Steuer in Bayern und Baden-Württemberg, 9 % in den übrigen Bundesländern. Dafür schrumpft die Abgeltungsteuer selbst ein wenig, weil das Gesetz die Formel Ertrag ÷ (4 + Kirchensteuersatz) verwendet. Bei 9 % ergibt das eine Abgeltungsteuer von etwa 24,45 %. Ja, das hat sich jemand ausgedacht. Mit Absicht.

Teilfreistellung: 30 % Rabatt, ganz ohne Gutscheincode#

Wann ist ein Fonds ein Aktienfonds? Wenn er fortlaufend mehr als die Hälfte seines Vermögens in Aktien hält. Ein normaler ETF auf den MSCI World oder den FTSE All-World tut das.

Bei solchen Fonds sind für Privatanleger 30 % aller Erträge steuerfrei: Ausschüttungen, Vorabpauschalen und Gewinne aus dem Verkauf. Großzügigkeit ist das nicht. Der Rabatt ist ein pauschaler Ausgleich für Steuern, die der Fonds schon gezahlt hat, zum Beispiel Quellensteuern im Ausland.

Effektiver Satz: 26,375 % × 70 % = etwa 18,46 %.

Mischfonds bekommen 15 %. Reine Anleihen-ETFs bekommen nichts.

Der Sparerpauschbetrag und das Formular, das ihn einschaltet#

Der Sparerpauschbetrag beträgt 1.000 € pro Person und Jahr. Er gilt für alle Kapitalerträge zusammen: Zinsen, Dividenden, Fondserträge, Gewinne.

Nur: Von allein greift er nicht. Du erteilst deiner Bank einen Freistellungsauftrag. Mehrere Banken? Dann teilst du die 1.000 € zwischen ihnen auf.

Und ohne Auftrag? Dann behält die Bank ab dem ersten Euro Steuern ein, und du bekommst sie nur über die Steuererklärung zurück. Weg ist das Geld also nicht. Es macht nur eine Weile Urlaub beim Finanzamt.

Die Vorabpauschale#

Thesaurierende Fonds schütten nichts aus. Und der Staat ist kein geduldiger Anleger. Jahrzehnte auf seinen Anteil warten? Schön wär’s. Also besteuert er jedes Jahr einen kleinen fiktiven Ertrag. Geld besteuern, das du noch gar nicht bekommen hast: Auf die Idee muss man erst mal kommen. Sieh es als Vorauszahlung auf die Steuer, die du beim Verkauf sowieso schuldest.

Die Formel aus § 18 InvStG:

  1. Basisertrag = Wert deiner Anteile am Jahresanfang × Basiszins × 70 %
  2. Der Basisertrag ist auf den tatsächlichen Wertzuwachs des Fonds in diesem Jahr gedeckelt, einschließlich Ausschüttungen
  3. Vorabpauschale = Basisertrag minus Ausschüttungen des Jahres, nie unter null

Steht der Fonds am Jahresende tiefer als am Jahresanfang? Dann ist die Vorabpauschale null. Erst im Lauf des Jahres gekauft? Dann sinkt sie um ein Zwölftel für jeden vollen Monat vor dem Monat des Kaufs.

Das Bundesfinanzministerium veröffentlicht den Basiszins jeden Januar. Für 2026 beträgt er 3,20 %. Jetzt wird es schräg: Die Vorabpauschale für 2026 gilt am ersten Werktag des Folgejahres als zugeflossen, am 4. Januar 2027. Sie knabbert deshalb an deinem Sparerpauschbetrag für 2027.

Erst schätzen

Die Bank zieht die Steuer im Januar von deinem Verrechnungskonto ein. Verkauft wird nichts. Lass dort zum Jahresanfang also etwas Geld liegen.

Ausschüttende ETFs sind übrigens auch dabei. Sind die Ausschüttungen eines Jahres mindestens so hoch wie der Basisertrag, ist die Vorabpauschale null. Sind sie niedriger, wird nur die Differenz besteuert.

Verkaufen: first in, first out#

Verkaufst du einen Teil einer Position, unterstellt das Gesetz, dass die zuerst gekauften Anteile zuerst rausgehen (FIFO, § 20 Abs. 4 EStG). Bei einem lange laufenden Sparplan sind das meist die Anteile mit den größten Gewinnen. Praktisch. Fürs Finanzamt.

Der Gewinn ist der Verkaufspreis minus Kaufpreis minus Kosten. Dann gehen die Vorabpauschalen runter, die während deiner Haltedauer angesetzt wurden, und zwar in voller Höhe. Danach kommt die Teilfreistellung von 30 %.

Erst schätzen

Verluste: zwei Töpfe, einer wäre ja zu einfach#

Deine Bank verrechnet Verluste automatisch mit Gewinnen desselben Kalenderjahres. Was übrig bleibt, wird bei derselben Bank ins nächste Jahr vorgetragen.

Jetzt zu den zwei Verlustverrechnungstöpfen. Verluste aus dem Verkauf von Einzelaktien können nur mit Gewinnen aus dem Verkauf von Aktien verrechnet werden. Alles andere landet im allgemeinen Topf. ETF-Anteile sind Fondsanteile, keine Aktien. ETF-Verluste landen deshalb im allgemeinen Topf und können mit Zinsen, Dividenden und Fondsgewinnen verrechnet werden.

Kannst du mit Verlusten aus Kapitalerträgen die Steuer auf dein Gehalt senken? Nein. Netter Versuch. Gewinne teilt der Staat gern mit dir. Deine Verluste bleiben schön in ihrem Topf.

Und wenn du bei einer Bank einen Verlust hast und bei einer anderen Gewinne: Die Banken reden nicht miteinander. Du kannst bei der Bank mit dem Verlust bis zum 15. Dezember des laufenden Jahres eine Verlustbescheinigung beantragen und das Ganze in der Steuererklärung ausgleichen.

Die Günstigerprüfung#

Liegt dein persönlicher Einkommensteuersatz unter 25 %? Dann kannst du in der Steuererklärung beantragen, dass deine Kapitalerträge stattdessen mit deinem persönlichen Satz besteuert werden. Das Finanzamt rechnet beide Varianten und nimmt die günstigere. Kein Witz.

Interessant ist das für Studenten, Teilzeitkräfte und manche Rentner. Mit einem Vollzeitgehalt hilft es selten.

Und was machst du jetzt damit?#

Drei Dinge.

  1. Erteil den Freistellungsauftrag. Zwei Minuten Arbeit, bis zu 263,75 € pro Jahr und Person wert (1.000 € × 26,375 %), und du musst dem Geld nicht über die Steuererklärung hinterherlaufen.
  2. Lass dir von der Steuer nicht die Geldanlage diktieren. Kosten, Streuung und Durchhalten zählen mehr als der letzte Steuertrick.
  3. Plan mit Zahlen nach Steuern. Ein Depot von 500.000 € mit 250.000 € Gewinn ist keine 500.000 € in bar wert. Das Finanzamt ist dein stiller Teilhaber. Eingezahlt hat es nichts, seinen Anteil bekommt es trotzdem. Es hat nur noch nicht kassiert.

Den Effekt von Steuern und Zeit kannst du mit dem Rechner durchspielen. Die Renditen im Rechner sind Annahmen. Vergangene Renditen sind kein Versprechen.

Wie sich thesaurierende und ausschüttende Fonds in der Praxis schlagen, steht in Thesaurierend oder ausschüttend. Du fängst gerade erst an? Dann lies zuerst Investieren in Europa. Level 5 des Kurses, Mach sie nicht kaputt, stellt die Steuer neben die zwei anderen Depot-Killer: Crashs und dein eigenes Gehirn.

Dieser Artikel ist Bildung, keine Steuerberatung. Er deckt den Standardfall ab. Bei Sonderfällen frag einen Steuerberater.

Quellen#

Wissen, keine Beratung. Ich kenne deine Situation nicht, und vergangene Renditen versprechen gar nichts. Prüf meine Zahlen, dann entscheide selbst. Du bist erwachsen.